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Waffenbesitzkarte (WBK) beantragen

Der nächste Schritt zur eigenen Flinte – nach dem Kauf des Waffenschranks – ist vollbracht. Beim Landratsamt München habe ich meine Waffenbesitzkarte beantragt. Vom BJV haben wir eine entsprechende Bestätigung bekommen, dass wir uns in der Ausbildung befinden und dass wir regelmäßig am Übungsschießen (mindestens 90 Tauben) teilgenommen haben. Mit diesem Schreiben in der Tasche, dem ausgefülltem 6-seitigem Antrag (gibt es hier zum Download), der Rechnung und Fotos vom Waffenschrank ging es dann zum Landratsamt. Alles mit dem freundlichen Herrn durchgegangen und abgegeben – nun heißt es abwarten, denn in den nächsten Wochen werden meine Angaben bei der Polizei und bei der Gemeinde überprüft. Wenn alles gut geht werde ich in ca. 4 Wochen eine E-Mail vom Landratsamt bekommen und erfahren wie es weiter geht.

Hier die öffentlichen Infos von der Homepage des Landratsamtes:
Waffenrechtliche Erlaubnis beantragen
Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK).
Diese berechtigt Sie dazu, die darin eingetragenen Waffen innerhalb Ihres befriedeten Besitztums zu führen oder sie zu transportieren (Schießstand, Reparatur beim Büchsenmacher, Fahrt zum Jagdrevier). Beim Transport sind Waffe und Munition getrennt zu transportieren, die Waffe darf während des Transports nicht zugriffbereit und nicht geladen sein.
Voraussetzungen für die Erteilung:

  • Zuverlässigkeit
  • persönliche Eignung
  • Sachkunde
  • Bedürfnis
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Unterbringung der Waffen

Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung werden durch die zuständige Behörde überprüft. Sachkunde- und Bedürfnisnachweis sind vom Antragsteller zu erbringen.

Voraussetzungen für Jäger:

  • gültiger Jagdschein
  • bei Jagdschülern Bestätigung der Jagdschule
  • Unterbringungsnachweis

Kosten für Jäger:
Ausstellung Waffenbesitzkarte: 30,00 Euro
Erteilung einer Erwerbsberechtigung für erste oder zweite Kurzwaffe: 22,50 Euro
Erteilung Erwerbsberechtigung für dritte Kurzwaffe: 40,00 Euro
Jäger in Ausbildung:
Austellung einer Waffenbesitzkarte inkl. Erwerbsberechtigung: 70,00 Euro

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