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Jagdhaftpflichtversicherung

Nächster Schritt um an den Jagdschein zu gelangen ist der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Versicherung welche mindestens 500.000 Euro für Personenschäden sowie mindestens 50.000 Euro für Sachschäden abdeckt. Mittlerweile gibt es Versicherungen, die ein vielfaches von den vorgeschrieben Summen abdecken. Hier wird dann immer das Szenario – man trifft versehentlich einen Tanklaster und der ganze Wald im Revier brennt ab… – beschrieben und somit versucht man natürlich die Versicherung mit der höchst mögliche Schadenssumme auszuwählen. Daneben kann man den Jagdhund gleich mit versichern lassen und entscheiden ob man eine Selbstbeteiligung möchte. In der Regel decken die Versicherungen dann folgende Schäden ab:

  • Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Jagdlich brauchbare Hunde
  • Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit
  • Forderungsausfall
  • Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen
  • Halten und Gebrauch von Beizvögeln und Jagdhunden
  • Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition
  • Betrieb von jagdlichen Einrichtungen
  • Durchführung von Gesellschaftsjagden
  • Produktrisiko aus dem Verkauf und der Weitergabe von Wild
  • Nichtgewerbsmäßiges Wiederladen
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Schmerzensgeldansprüche Angehöriger

Ein Vergleich der unterschiedlichen Anbieter gibt es hier.

Ich selbst habe mich für die 3 Jahresversicherung von Gothaer mit einer Abdecksumme von 6 Mio. entschieden. Diese kostet für die 3 Jahre ~145,00 € ohne Selbstbeteiligung. Ärgerlich ist, dass diese Versicherungen immer an das Jagdjahr gebunden sind, sprich wenn man jetzt die Versicherung abschließt zahlt man den vollen Jahresanteil bis zum 31.03.

 

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