Allgemein

Auf’m Amt

Um eine Kurzwaffe zu erwerben, benötigt man vor dem Kauf einen entsprechenden Voreintrag in der Waffenbesitzkarte (mit Waffenart, Kaliber und Datum, bis wann der Erwerb durchgeführt werden muss), diesen hatte ich bereits im März, bei der Verlängerung des Jagdscheines, eintragen lassen.

Beim Kauf muss man dann die Waffenbesitzkarte vorlegen, der Verkäufer vervollständigt die entsprechenden Angaben, wie Hersteller, Modelbezeichnung, Seriennummer, Datum und Verkäufernamen.

Danach darf man noch mal aufs Landratsamt, dazu benötigt man neben der Waffenbesitzkarte noch den Jagdschein, den Personalausweis und den Kaufbeleg. Natürlich darf man dann noch einen Antrag dazu ausfüllen, 15 € bezahlen, ein wenig warten und dann bekommt man den fehlenden Stempel der Behörde in die Waffenbesitzkarte eingedrückt.

Erwerb Waffe
Den Antrag gibt es hier zum Download

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