Theorie

Naturschutz 2

Für den Flächenschutz gibt es unterschiedliche Schutzgebiete:

  • Naturdenkmale = Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen bis fünf Hektar z.B. markante Einzelbäume oder Felsformationen
  • Naturschutzgebiete = rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, z.B. Amperauen, Vogelfreistätte Isarstausee (Jagd ist eingeschränkt erlaubt, nur Einzeljagd, keine Anlage von Wildäcker und Wildwiesen)
  • Nationalparke = Schutz der Natur durch die oberste Naturschutzbehörde, ca. 10.000 ha groß, z.B. Bayerische Wald, Königsee, Wattenmeer
  • Biosphärenreservate = großflächige Schutzgebiete, Kernzone ist in der Regel ein Naturschutzgebiet z. B. Rhön, Oberlausitz
  • Landschaftsschutzgebiete = durch untere Naturschutzbehörde, weniger streng als ein Naturschutzgebiet, um den Charakter des Gebietes zu erhalten
  • Naturparke = große zusammenhängende Gebiete 20.000 ha zur Erholung des Menschen

Außerdem wurden die geschützten Pflanzen und Tiere besprochen

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