Für den Flächenschutz gibt es unterschiedliche Schutzgebiete:
- Naturdenkmale = Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen bis fünf Hektar z.B. markante Einzelbäume oder Felsformationen
- Naturschutzgebiete = rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, z.B. Amperauen, Vogelfreistätte Isarstausee (Jagd ist eingeschränkt erlaubt, nur Einzeljagd, keine Anlage von Wildäcker und Wildwiesen)
- Nationalparke = Schutz der Natur durch die oberste Naturschutzbehörde, ca. 10.000 ha groß, z.B. Bayerische Wald, Königsee, Wattenmeer
- Biosphärenreservate = großflächige Schutzgebiete, Kernzone ist in der Regel ein Naturschutzgebiet z. B. Rhön, Oberlausitz
- Landschaftsschutzgebiete = durch untere Naturschutzbehörde, weniger streng als ein Naturschutzgebiet, um den Charakter des Gebietes zu erhalten
- Naturparke = große zusammenhängende Gebiete 20.000 ha zur Erholung des Menschen
Außerdem wurden die geschützten Pflanzen und Tiere besprochen