Hund

Hundehaftpflicht

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist ja eine Pflichtversicherung für Jäger, welche zum lösen des Jagdscheines bei der Jagdbehörde vorgelegt werden muss. Diese Deckt welche ich bereits abgeschlossen habe.

Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die einem Dritten zugefügt werden, z. B. wenn durch den Gebrauch der Schusswaffe einen Schaden herbeigeführt wird.

Jagdlich brauchbare Jagdhunde sind dann (je nach Versicherung) auch außerhalb der Jagdausübung mitversichert. (Ein Hund ist jagdlich brauchbar, wenn er eine entsprechende Brauchbarkeitsprüfung abgelegt hat oder z. B. ein Hundeobmann, Hegeringleiter oder Revierpächter bestätigt, dass der Hund jagdlich geführt wird.)

Endlich mal ein Vorteil, dass man nicht noch eine weiter Versicherung abschließen muss.

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