Praxis

Jagdgericht

Beim Jagdgericht werden die Schandtaten der Jäger, welche sich im Jagdjahr ereignet haben, verurteilt. Der Revierleiter übernimmt die Rolle des Richters und bestraft seine Jäger hart, meist mit mehreren Strafschnäpsen. Geahndet wurden Fehl(ab)schüsse, nicht stattgefundene Abschüsse, zu starker Knoblauch-Konsum, Nutzung fremden Eigentums und die Planung von Terminen.

Bei schönstem Herbstwetter wurde gegrillt und das Holz der alten Sitze wurde zu einem gewaltigem Lagerfeuer aufgeschichtet und entzündet.

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