Praxis

Fallwild

Eine nicht so erfreuliche Entdeckung hat der Jagdherr am Wochenende gemacht. Schon seit eingier Zeit wurde immer wieder ein wildernder Hund im Revier beobachtet. Der Besitzer wurde auch bereits angezeigt und meidet aktuell unser Revier. Jetzt wurde ein gerissenes Kitz entdeckt. Auch wenn man nicht mit 100%iger Sicherheit beweisen kann dass ein Zusammenhang besteht, der Verdacht liegt aber nah.

Als Jäger hat man laut Bundesjagdgesetzt §23 Jagdschutz zu leisten und hat somit das Recht/Pflicht wildernde Hunde (und Katzen) zu schießen. Da man sich hier sehr viel Ärger einhandeln kann, sollte man nur davon Gebrauch machen, wenn man eine Zeugen dabei hat, der das Wildern ebenfalls bestätigen kann.

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